Finanzierung Stedesander Hof

Die Koordination der Aufnahme erfolgt in einem Hilfeplangespräch durch den zuständigen Leistungsträger in Abstimmung mit dem/der Leistungsberechtigten und der Einrichtung, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst des Krankenhauses oder der Beratungsstelle.

Zudem sollte ein Vorstellungsgespräch in der Einrichtung stattfinden.

Wichtig: Eine Aufnahme im Stedesander Hof ist nur mit einer vorliegenden Kostenübernahme durch den Kostenträger oder im Rahmen einer Selbstfinanzierung möglich!

Nicht aufgenommen werden können:

  • Personen bei denen Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI im Vordergrund stehen. Dies Betrifft in Regelfall Personen bei denen die Pflegestufe II oder III festgestellt wurde. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Leistungsträger
  • Personen die akut selbstgefährdend und/oder fremdgefährdend sind.