Finanzierung | Anderer Leistungsanbieter SH

Die Vergütung für das teilstationäre Arbeits-und Beschäftigungsangebot des anderen Leistungsanbieters beträgt pro Kalendertag 36,09 €.

Die Koordination der Aufnahme erfolgt in einem Hilfeplangespräch durch den zuständigen Leistungsträger in Abstimmung mit dem*der Leistungsberechtigten und der Einrichtung.

Wichtig
Eine Aufnahme im Arbeits-und Beschäftigungsbereich anderer Leistungsanbieter nach §60 SGB IX ist nur mit einer vorliegenden Kostenübernahme durch den Kostenträger oder im Rahmen einer Selbstfinanzierung möglich!

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