Stiftung Uhlebüll

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Wem gehört die Stiftung Uhlebüll?

Ich denke, dass es angeraten ist, darüber aufzuklären, wem die Stiftung Uhlebüll gehört, denn immer wieder ist zu vernehmen, dass ich, Bernd Klein, ja wohl der Eigentümer sei und damit viel Geld verdiene. 

Das ist ein Irrtum. Weder meine Frau noch ich sind Eigentümer, sondern nur die Gründer.
Die Stiftung Uhlebüll hat keinen Eigentümer. Sie gehört nur sich selbst. Sie ist eine wohltätigen Zwecken dienende Einrichtung. Die Arbeit der Stiftung Uhlebüll darf nicht der Erwirtschaftung von Gewinnen dienen. Sie steht unter Kontrolle der staatlichen Stiftungsaufsicht und über die Einhaltung der Gemeinnützigkeit wacht das Finanzamt, die Stiftungsaufsicht und jährlich der Wirtschaftsprüfer.
Nur aus diesem Grund dürfen wir Spenden und Zustiftungen annehmen. 

Doch der Reihe nach:
Am 5. August 1982 gründete ich auf privater Basis die Heilpädagogische Wohnstätte Uhlebüll – eine Einrichtung der Behindertenhilfe (5 Menschen mit Behinderung, 3 Beschäftigte).

1987 wandelten meine Frau Marlene und ich diese Einrichtung in eine GmbH um und es entstand die Uhlebüller Wohnstätten GmbH, kurz UWG genannt. Doch auch bei dieser Konstellation waren wir zu 90 % Eigentümer dieser Gesellschaft.

Da wir nicht die Absicht hatten, die Einrichtung bei unserem Tod an irgend jemanden zu vererben, gründete ich 1995 mit dem Einverständnis meiner Frau und gemeinsam mit den Eltern eines in der UWG betreuten behinderten Mannes, eine Stiftung und wir verschenkten die komplette UWG an diese Stiftung. Das Elternpaar stiftete 150.000 DM in bar. 

Nun die große Frage, was haben wir davon gehabt, denn es ist anscheinend nicht vorstellbar, dass jemand eine ganze „Firma“ einfach so verschenkt? Antwort: Wir haben es eben doch getan. 

Wir sind heute beide Angestellte der Stiftung Uhlebüll und ich war bis 2007 Vorsitzender des Stiftungsrates. Mein Gehalt war nicht besonders hoch. Gemessen an dem ehemaligen BAT lag es bei BAT IV a vom Stand 1999 (zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung).

Sozialrechtlich gelte ich jedoch als Selbständiger, denn das Sozialgericht Schleswig hat im Mai 2002 geurteilt, dass ich eine beherrschende Stellung habe.
Der Grund: In unserer Stiftungssatzung steht, dass bei Stimmengleichheit, die Stimme des Vorsitzenden doppelt zählt.
Ich bedaure diese Entscheidung des Gerichtes, da nach mir nie wieder jemand, der bei der Stiftung beschäftigt ist, Vorsitzende/r des Stiftungsrates werden sollte, da sie/er, wie ich, nicht arbeitslosenversichert ist und bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung sich entweder freiwillig oder aber privat versichern muss.

ABER: Weder meine Frau noch ich sind bis zu unserem 65. Lebensjahr kündbar, es sei denn, wir würden die Stiftung betrügen oder wirtschaftlich „an die Wand fahren“. In diesen Fällen kann und wird uns der Reststiftungsrat entlassen. 

Die Stiftung Uhlebüll betreut heute knapp 200 Menschen und hat inkl. aller Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigen ca. 180 Mitarbeiter/innen. 

Der Stiftungsrat (mindestens 5, maximal 9 Mitglieder) besteht derzeit aus:

  • Imogen Grottschreiber - Flensburg (gesetzl. Betreuerin eines Betreuten
    (Vorsitzende des Stiftungsrates)

  • Peter Heuser - Hamburg (Fachmann für Wirtschaft & Senioren)
    (stellvertretender Vorsitzender)

  • Christoph Schmidt - Niebüll (niedergelassener Arzt)

  • Torsten Trojahn - Vinzelberg (Mitarbeiter)

  • Uto Peschel - Westre (Mitarbeiter)

  • Sabrina Egly - Hamburg (Diplom-Betriebswirtin)

  • Bernd Klein - Braderup (Stiftungsgeber)

Die Arbeit im Stiftungsrat ist ehrenamtlich.
Es wird lediglich ein Sitzungsgeld in Höhe von 100 € (ca. 2 x jährlich) gezahlt.

An der Zusammensetzung dieses Gremiums lässt sich erkennen, dass die Stiftung Uhlebüll anders als andere Stiftungen ist. Nicht Honoratioren aus „Wirtschaft, Finanz & Politik“ haben das Sagen, sondern ausschließlich Personen, die auf irgendeine Art mit unserer Arbeit zu tun haben oder in einem bestimmten Fachgebiet besonders bewandert sind.
Die Stiftung Uhlebüll ist korporatives Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Hamburg.

Die momentane Berufungsperiode endet am 13. Juli 2010.

Und warum haben meine Frau und ich das nun gemacht?

Gegenfrage: Warum denn nicht?

Von unseren Gehältern können wir uns alles leisten was wir brauchen und was wir uns davon nicht leisten kann, brauchen wir nicht. So einfach ist das.

Wichtig war und ist uns, dass die Stiftung Uhlebüll auch nach unserem Tod fortbesteht und die begonnene Arbeit weitergeführt wird. Außerdem möchten wir verhindert wissen, dass sich jemand an den Einrichtungen privat bereichern kann.
Mit der Gründung der Stiftung Uhlebüll ist uns das sicherlich gut gelungen.

Niebüll, im Dezember 2005 

 Marlene Feddersen & Bernd Klein 

Nachtrag Januar 2008:

Zum 31.12.2007 habe ich mein Anstellungsverhältnis mit der Stiftung Uhlebüll gekündigt und mich von der praktischen Arbeit aus Altersgründen zurückgezogen. Lediglich der EDV-Bereich wird weiterhin von mir betreut.
Gleichzeitig habe ich zum Jahresende 2007 meinen Rücktritt als Vorsitzender des Stiftungsrates erklärt. Die restliche Berufungsperiode möchte ich als normales Mitglied tätig sein.

Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung am 8.9.2008 Frau Imogen Grottschreiber mit Wirkung von 1.1.2008 zur neuen Vorsitzenden gewählt. 
Außerdem wurde beschlossen, dass in den nächsten Monaten 2-3 weitere Mitglieder berufen werden sollen, um nach Ablauf dieser Berufungsperiode einen eingearbeiteten und funktionierenden Stiftungsrat zur Verfügung zu haben.


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Stand: 09. März 2009
Telefon: 04661 - 676 550