Qualitätsmanagement im Friesischen Wohnpark
Der Friesische Wohnpark ist gesetzlich verpflichtet, die Qualität seiner Leistungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck hat er ein eigenes Qualitätssicherungskonzept entwickelt. Der Heimbewohner hat das Recht sich über die Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Heim informieren zu lassen. Der Friesische Wohnpark verpflichtet sich, den Heimbeirat regelmäßig über Qualitätssicherungsmaßnahmen zu informieren.
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